Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Reinigungsunternehmung 3U GmbH (nachstehend auch Auftragnehmerin, Dienstleisterin, Reinigungsunternehmen, 3U Reinigung, 3U GmbH oder 3U genannt) mit ihren Vertragspartnerinnen (nachstehend Auftraggeberin, Vertragspartnerin oder Kundin genannt). Diese werden unabhängig von Geschlecht, Anzahl Vertragsparteien oder Rechtsform genannt. Die 3U Reinigung und deren Rechtsnachfolger dürfen sämtliche Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Dritten übertragen. Die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgt durch besondere schriftliche Erklärung an den Kunden.
Vertrag
Ein Vertrag kommt zustande, wenn ein schriftliches oder mündliches Vertragsverhältnis oder eine Dienstleistungsbestätigung vorliegt und beide Parteien sich über die Modalitäten geeinigt haben. Die Auftraggeberin erkennt die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle weiteren Vereinbarungen an. Änderungen bedürfen einer schriftlichen Anerkennung der 3U GmbH. Unser Reinigungsunternehmen behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern, ohne die bestehenden Vertragspartnerinnen besonders zu informieren. Falls die Änderungen jedoch eine Vertragspartnerin betreffen, wird dies in geeigneter Art und Weise kommuniziert.
Pflichten und Rechte der 3U
Wir verpflichten uns, die mit unseren Kunden vereinbarten Leistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen. Für Schäden, Störungen, Unterbrechungen oder Abbrüche der Arbeiten, welche von Dritten oder durch höhere Gewalt verursacht werden, haftet die Auftragnehmerin nicht. Sollten jedoch Schäden durch die 3U absichtlich oder grobfahrlässig entstehen, so werden diese umgehend gemeldet und die 3U haftet mit ihrer Versicherung. Das explizite und implizite Beweisen des Vergehens und der Schuld der 3U GmbH obliegt dabei immer der Auftraggeberin. Die 3U GmbH erwartet, dass das zu reinigende Objekt oder die Immobilie im einwandfreien, schadenlosen Zustand von der Auftraggeberin übergeben oder entsprechend darüber unterrichtet wird. Dabei kann die 3U GmbH nur für Aktivitäten haften, welche innerhalb der vereinbarten Zeit stattgefunden haben.
Die Dienstleisterin verpflichtet sich, während der Dauer des Dienstverhältnisses und auch nach deren Beendigung über alle (Geschäfts)geheimnisse oder allgemeine Sichtungen im Haushalt der Auftraggeberin Stillschweigen zu bewahren.
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, über sämtliche Inhalte dieser Vereinbarung sowie Arbeitsprozesse der 3U GmbH Stillschweigen zu bewahren.
Das Reinigungsunternehmen behält sich das Recht vor, mit Zustimmung der Auftraggeberin, Drittparteien für die Erbringung der Dienstleistungen zu beschäftigen.
Die 3U GmbH behält sich das Recht vor, eine der folgenden Massnahmen anzuwenden, wenn die Vertragspartnerin die zu reinigenden Räumlichkeiten bei einmaligen Aufträgen (betrifft nicht regelmässige Unterhaltsreinigung) am Reinigungstag dreckiger als vereinbart hinterlässt: Erhöhung des Stundensatzes/der Reinigungspauschale sowie fristlose Kündigung. Dabei wird erwartet, dass der Reinigungszustand wie am Besichtigungstag übergeben wird, solange nichts anderes vereinbart oder mitgeteilt wurde.
Unser Personal ist uns sehr wichtig. Die 3U GmbH kümmert sich um jegliche Fragen bezüglich Versicherungen, Altersvorsorge und Entlohnungen der Mitarbeitenden mindestens nach Gesamtarbeitsvertrag der Reinigungsbranche der Schweiz. Unzumutbare Dienstleistungen und Arbeiten werden von der 3U Reinigung nicht wahrgenommen und können zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses führen. Sollte die Auftraggeberin oder deren Mitmenschen/Mitarbeitenden das Personal der 3U respektlos oder in anderer Weise schadend/abwertend behandeln, kann dies zu einer fristlosen Kündigung mit rechtlichen Folgen führen. Weitere rechtliche Massnahmen bleiben vorbehalten.
Pflichten und Rechte der Vertragspartnerin
Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, sämtliche zur Erbringung der vereinbarten Leistung erforderlichen Unterlagen, Materialien, Zugang und Informationen rechtzeitig zu liefern bzw. zur Verfügung zu stellen. Kommt die Vertragspartnerin dieser Aufforderung nicht nach und entstehen dadurch Verzögerungen, Nachteile oder gar Nichterfüllung der zu erbringenden Leistung durch die 3U, haftet die 3U GmbH in keiner Weise. Die Vertragspartnerin ist in diesem Fall nicht in der Lage, eine entsprechende Aufwandsentschädigung zu verrechnen oder eine Nachbesserung anzuordnen.
Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, die erhaltenen Rechnungen sorgfältig im eigenen Interesse zu überprüfen und diese fristgerecht zu bezahlen. Kommt die Vertragspartnerin dieser Pflicht nicht nach, kann die 3U Reinigung ab der zweiten Zahlungserinnerung eine Aufwandspauschale von CHF 50.– zzgl. MWST verrechnen. Weitere Gebühren und Massnahmen wie fristlose Kündigungen bleiben vorbehalten.
Gewährleistung
Die durch die 3U erbrachten Leistungen sind von der Vertragspartnerin unmittelbar nach erbrachter Leistung, spätestens jedoch nach zwölf Stunden, soweit dies möglich ist, sorgfältig zu prüfen. Etwaige Mängel sind sofort innerhalb dieser Frist schriftlich zu melden. Mögliche Mängel der Leistungserbringung werden von der 3U entweder durch eine gemeinsam vereinbarte Nachbesserung innerhalb einer vereinbarten Frist erledigt oder aufgrund der Leistungsminderung entsprechend kostenmässig berücksichtigt. Die Gewährleistungspflicht der 3U entfällt, wenn die Vertragspartnerin die von der 3U erbrachten Leistungen inkl. möglichen gelieferten Waren verändert, umgestaltet oder zerstört.
Verrechnung der Leistung
Die von der 3U erbrachten Leistungen sind entsprechend den im Vertrag vereinbarten Zahlungsbedingungen und -modalitäten zu bezahlen. Mögliche Mehraufwendungen, die während der Leistungserbringung notwendig werden und die der Vertragspartnerin mitgeteilt und von ihr genehmigt wurden, sind entsprechend der Vertragsbedingungen möglich.
Kündigung
Ein langfristiger Vertrag für regelmässig zu erbringende Leistungen kann von beiden Parteien, wenn nichts anderes schriftlich im Vertrag vereinbart wurde, auf Ende jedes Monates mit einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden. Eine solche Kündigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen. Die Kündigung befreit die Vertragspartnerin oder das Reinigungsunternehmen nicht von den Pflichten innerhalb der vereinbarten Vertragszeit.
Ein einmaliger Auftrag kann schriftlich bis 14 Tage vor Auftragsausführung ohne Aufwandsentschädigung gekündigt werden. Wird der Auftrag nach dieser Frist gekündigt, bezahlt die Vertragspartnerin der 3U bis fünf Tage vor Ausführung 20 % und danach 40 % des Auftragsvolumens. Im gegenseitigen Einverständnis können Kündigungen zu jeder Zeit auch ohne Entschädigung oder Berücksichtigung der Kündigungsfrist erfolgen.
Personalabwerbung
Die Auftraggeberin verpflichtet sich, mit den Mitarbeiterinnen der 3U auch nach Beendigung des Verhältnisses kein zusammenhängendes Arbeitsverhältnis direkt oder indirekt über Drittpersonen einzugehen. Im widrigen Fall schuldet die Auftraggeberin der Auftragnehmerin eine Konventionalstrafe in der Höhe von mindestens einem Drittel der jährlichen Pauschalsumme des Auftrages oder eine Pauschale bei einmaligen Aufträgen. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
Gerichtsstand
Gerichtsstand der 3U GmbH ist Willisau. Es gilt das Schweizerische Recht. Beide Parteien stimmen zu, Gerichte, Schlichtungsstellen und rechtliche Vertretungen so weit wie möglich zu meiden und mögliche Unstimmigkeiten untereinander zu lösen. Mit dem Eingehen eines Vertrages oder Verhältnisses in jeglicher Form mit der 3U GmbH stimmen die Vertragspartnerin und die 3U GmbH den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und weiteren allfälligen Dokumenten wie Verträge und Dienstleistungsbestätigungen zu.
1. Januar 2026